Betriebsrente am Universitätsklinikum Dresden für Ärztinnen & Ärzte

Direktversicherung – der Standard der Entgeltumwandlung

Die Direktversicherung ist die am weitesten verbreitete Form der Entgeltumwandlung.
Der Höchstbetrag für die steuerfreie Einzahlung beträgt hier 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der Deutschen Rentenversicherung. Das entspricht für 2020 einem Betrag von 552 € im Monat. Wer darüber hinaus zusätzlich Entgelt umwandeln möchte, hat am Universitätsklinikum Dresden auch die Möglichkeit, die Unterstützungskasse zu nutzen.
Unterstützungskasse – steuerfrei ohne Begrenzung

Die Unterstützungskasse bietet steuerfreie Einzahlungen ohne Begrenzungen. So können auch für hohe Beträge  die Vorteile der nachgelagerten Besteuerung genutzt werden. Besonders beliebt ist diese Durchführungsebene beim mittleren und oberen Management in Industrieunternehmen, bei Banken und Versicherungen. Zunehmend findet dieser Weg auch unter den Ärzten / Ärztinnen Verbreitung.