Sie nutzen bereits die Betriebsrente? Jetzt gibt es gute Nachrichten: Der neue Haustarifvertrag Betriebliche Altersversorgung KlinikRente bietet Ihnen eine höhere Arbeitgeberbeteiligung des Universitätsklinikum Dresden an Ihrer Betrieblichen Altersversorgung.
1. Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Mindestengeltumwandlung bei der Kölner Pensionskasse 0,5 % Ihres Tabellenentgeltes in die KlinikRente umwandeln, erhalten Sie vom Universitätsklinikum Dresden ebenfalls 0,5 % Arbeitgeberbeitrag.
2. Wenn Sie darüber hinaus Entgelt in die KlinikRente umwandeln, zahlt das Universitätsklinikum Dresden Ihnen 15 % des Beitrages als Arbeitgeberzuschuss.
Nachfolgend jeweils ein Beispiel für ein Tabellenentgelt von 2.000 €.
Ein Beispiel zur Mindestengeltumwandlung:
Tabellenentgelt = 2.000 €
Bei diesen Beispiel fließt ein Beitrag von 20 € (1,0 % des Entgelts) in Ihre betriebliche Altersversorgung. Davon zahlt der Arbeitgeber 10 € (0,5 % des Entgelts). Ihr Eigenanteil aus dem Brutto liegt bei 10 € (0,5 % des Entgelts).
Das bedeutet einen Nettoeigenaufwand von 5 € (0,25 % des Entgelts).

Ein Beispiel zur zusätzlichen Entgeltumwandlung:
Tabellenentgelt = 2.000 €
Entscheiden Sie sich darüber hinaus für eine zusätzliche Entgeltumwandlung zu Gunsten Ihrer Betriebsrente, so erhalten Sie einen weiteren Arbeitgeberzuschuss von 15 %.

Sie nutzen bereits die Betriebsrente? Jetzt gibt es gute Nachrichten: Der neue Haustarifvertrag Betriebliche Altersversorgung KlinikRente bietet Ihnen eine höhere Arbeitgeberbeteiligung des Universitätsklinikum Dresden an Ihrer Betrieblichen Altersversorgung.
1. Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Mindestengeltumwandlung bei der Kölner Pensionskasse 0,5 % Ihres Tabellenentgeltes in die KlinikRente umwandeln, erhalten Sie vom Universitätsklinikum Dresden ebenfalls 0,5 % Arbeitgeberbeitrag.
2. Wenn Sie darüber hinaus Entgelt in die KlinikRente umwandeln, zahlt das Universitätsklinikum Dresden Ihnen 15 % des Beitrages als Arbeitgeberzuschuss.
Nachfolgend jeweils ein Beispiel für ein Tabellenentgelt von 3.000 €.
Ein Beispiel zur Mindestengeltumwandlung: Tabellenentgelt = 3.000 €
Bei diesen Beispiel fließt ein Beitrag von 30 € (1,0 % des Entgelts) in Ihre betriebliche Altersversorgung. Davon zahlt der Arbeitgeber 15 € (0,5 % des Entgelts). Ihr Eigenanteil aus dem Brutto liegt bei 15 € (0,5 % des Entgelts).
Das bedeutet einen Nettoeigenaufwand von 7,50 € (0,25 % des Entgelts).
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Ein Beispiel zur zusätzlichen Entgeltumwandlung:
Tabellenentgelt = 3.000 €
Entscheiden Sie sich darüber hinaus für eine zusätzliche Entgeltumwandlung zu Gunsten Ihrer Betriebsrente,
so erhalten Sie einen weiteren Arbeitgeberzuschuss von 15 %.

Sie nutzen bereits die Betriebsrente? Jetzt gibt es gute Nachrichten: Der neue Haustarifvertrag Betriebliche Altersversorgung KlinikRente bietet Ihnen eine höhere Arbeitgeberbeteiligung des Universitätsklinikum Dresden an Ihrer Betrieblichen Altersversorgung.
1. Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Mindestengeltumwandlung bei der Kölner Pensionskasse 0,5 % Ihres Tabellenentgeltes in die KlinikRente umwandeln, erhalten Sie vom Universitätsklinikum Dresden ebenfalls 0,5 % Arbeitgeberbeitrag.
2. Wenn Sie darüber hinaus Entgelt in die KlinikRente umwandeln, zahlt das Universitätsklinikum Dresden Ihnen 15 % des Beitrages als Arbeitgeberzuschuss.
Nachfolgend jeweils ein Beispiel für ein Tabellenentgelt von 4.000 €.
Ein Beispiel zur Mindestengeltumwandlung:
Tabellenentgelt = 4.000 €
Bei diesen Beispiel fließt ein Beitrag von 40 € (1,0 % des Entgelts) in Ihre betriebliche Altersversorgung. Davon zahlt der Arbeitgeber 20 € (0,5 % des Entgelts). Ihr Eigenanteil aus dem Brutto liegt bei 20 € (0,5 % des Entgelts).
Das bedeutet einen Nettoeigenaufwand von 10 € (0,25 % des Entgelts).
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Ein Beispiel zur zusätzlichen Entgeltumwandlung:
Tabellenentgelt = 4.000 €
Entscheiden Sie sich darüber hinaus für eine zusätzliche Entgeltumwandlung zu Gunsten Ihrer Betriebsrente,
so erhalten Sie einen weiteren Arbeitgeberzuschuss von 15 %.
