Der Basisbaustein "Mindestentgeltumwandlung" beinhaltet einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung in Höhe von 3,0 % Ihres Tabellenentgeltes.
Davon übernimmt Ihr Arbeitgeber 2,0 %. Ihr Eigenanteil aus dem Bruttoeinkommen liegt bei 1,0 %. Das bedeutet einen Nettoeigenaufwand von ca. 0,5 %. Eine darüber hinausgehende zusätzliche Entgeltumwandlung wird mit 15 % vom Arbeitgeber bezuschusst, insofern der Beitrag sozialversicherungsfrei ist.
Nachfolgend jeweils ein Beispiel für ein Tabellenentgelt von 2.000 €.
Ein Beispiel zur Mindestengeltumwandlung:
Tabellenentgelt = 2.000 €
Bei diesen Beispiel fließt ein Beitrag von 60 € (3,0 % des Entgelts) in Ihre betriebliche Altersversorgung. Davon zahlt der Arbeitgeber 40 € (2,0 % des Entgelts). Ihr Eigenanteil aus dem Brutto liegt bei 20 € (1,0 % des Entgelts).
Das bedeutet einen Nettoeigenaufwand von 10 € (0,5 % des Entgelts).

Ein Beispiel zur zusätzlichen Entgeltumwandlung:
Tabellenentgelt = 2.000 €
Entscheiden Sie sich darüber hinaus für eine zusätzliche Entgeltumwandlung zu Gunsten Ihrer Betriebsrente, so erhalten Sie einen weiteren Arbeitgeberzuschuss von 15 %.

Der Basisbaustein "Mindestentgeltumwandlung" beinhaltet einen Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung in Höhe von 3,0 % Ihres Tabellenentgeltes.
Davon übernimmt Ihr Arbeitgeber 1,7 %. Ihr Eigenanteil aus dem Bruttoeinkommen liegt bei 1,3 %. Das bedeutet einen Nettoeigenaufwand von ca. 0,65 %. Eine darüber hinausgehende zusätzliche Entgeltumwandlung wird mit 15 % vom Arbeitgeber bezuschusst, insofern der Beitrag sozialversicherungsfrei ist.
Nachfolgend jeweils ein Beispiel für ein Tabellenentgelt von 3.000 €.
Ein Beispiel zur Mindestengeltumwandlung: Tabellenentgelt = 3.000 €
Bei diesen Beispiel fließt ein Beitrag von 90 € (3,0 % des Entgelts) in Ihre betriebliche Altersversorgung. Davon zahlt der Arbeitgeber 51 € (1,7 % des Entgelts). Ihr Eigenanteil aus dem Brutto liegt bei 39 € (1,3 % des Entgelts).
Das bedeutet einen Nettoeigenaufwand von 20 € (0,65 % des Entgelts).

Ein Beispiel zur zusätzlichen Entgeltumwandlung:
Tabellenentgelt = 3.000 €
Entscheiden Sie sich darüber hinaus für eine zusätzliche Entgeltumwandlung zu Gunsten Ihrer Betriebsrente, so erhalten Sie einen weiteren Arbeitgeberzuschuss von 15 %.
